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Beitragsordnung des Fördervereins der
Grundschule am Dachsberg Premnitz e.V.
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I. Grundlage | Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung (BO) ist der § 4 der Satzung.
| II. Solidarprinzip | Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitrags- aufkommen der Mitglieder.
| III. Beschlussfassung und Bekanntgabe | 1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 07.07.2014 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2. Die Beitragsordnung tritt nach Eintrag in das Vereinsregister und Bescheinigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt in Kraft.
3. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt und sie ist damit auch für diese verbindlich.
4. Mitglied des Vereins kann jede volljährige, natürliche und juristische Person werden.
| IV. Regelungen | 1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitglieder- versammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sichdie Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.
2. Der Mitgliedsbeitrag ( Stand 07.07.2014) Der hälftige Jahresbeitrag wird mit SEPA - Lastschriftverfahren am 01.03. und 01.09. des jeweiligen Jahres eingezogen.
2.1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 24,- Euro.
2.2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine stille Mitgliedschaft beträgt 12,- Euro. ( Stille Mitglieder sind in der Mitgliederversamlung nicht Stimmberechtigt und dürfen nicht in den Vostand gewählt werden.) Tritt ein Mitglied unterjährig in den Verein ein, wird der Jahresbeitrag einmalig anteilig fällig. Ab dem Folgejahr ist dann der gesamte Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werdendie Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus Kosten entstehen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
4. Veinseintritt Die Mitgliedschaft beginnt immer zum 1. des jeweilsnächsten Monats nach Antragstellung.
5. Vereinsaustritt Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand drei Monate vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich dieseund damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr. Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurück erstattet.
| Die Bankverbindung des Vereins lautet: Mittelbrandenburgische Sparkasse IBAN: DE41 1605 0000 1000 8567 78 BIC: WELADED1PMB
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